Ausgrenzung ist schlecht, sehr schlecht – besonders in der extremen Form des Rassismus, der in der Schweiz sogar strafbar ist, wenn öffentlich geäussert (wobei die Öffentlichkeit am Biertisch beginnt, sobald unbeteiligte Dritte zuhören können).
In der Gesellschaft der «Guten» wird zwischen ausgegrenzt werden und sich selbst ausgrenzen leider kaum ein Unterschied gemacht. Die Grundannahme ist wohl, dass wer sich selbst ausgrenzt, wohl von den Ausgrenzenden dazu manipuliert worden sein muss. Dem muss jedoch nicht immer so sein, ein Beispiel:
- Der Kegelverein hat Statuten; darin steht, dass der Zweck des Vereins in der Geselligkeit und in der Förderung des Kegelsports besteht.
- So überrascht es wohl nicht, wenn das Mitglied Meier, das bei jeder Gelegenheit lautstark und kategorisch von sich gibt, Kegeln sei eigentlich Mist, und Tontaubenschiessen oder sechshändig Klavierspielen wären bessere Möglichkeiten zur Pflege der Geselligkeit, sich unbeliebt macht und schliesslich wegen vereinsschädigenden Verhaltens statutenkonform ausgeschlossen wird?
Wer grenzt nun wen aus: Meier den Kegelverein (und sich selbst) – oder der Kegelverein Meier?
Falls Meier Atheist wäre, oder Jude oder Moslem, oder ein Indio aus den peruanischen Anden – wäre dann die Ausgrenzung ein Fall von religiöser Diskriminierung, Antisemitismus oder Rassismus?