Chancengleichheit

Chancengleichheit

Die ursprüngliche Bedeutung von Chancengleichheit ist Gleichheit der Start-Chancen

  • Die Idee, dass so etwas wie Gleichheit der Startchancen je existieren oder hergestellt werden kann, ist eine vermessene, dem Machbarkeitswahn hörige Utopie. Gleichheit im umfassenden Sinn ist allein schon konzeptuell ein Phantom: Wer ist beispielsweise bei Geburt gleich begabt, oder körperlich gleich leistungsfähig und robust?
  • Deshalb wird Chancengleichheit meistens reduziert auf die simplen Dimensionen der Gleichheit der materiellen Ausstattung und allenfalls der formell gleichen Ausgangslage bezüglich schulischer Ausbildung.
  • Häufig jedoch wird von Chancengleichheit geredet, aber Ergebnisgleichheit gemeint. Dabei ist natürlich klar, dass Ungleichheit der Ergebnisse synonym für Ungerechtigkeit ist, und dass der fürsorgliche Staat gefordert ist, Abhilfe zu schaffen. Am besten eignet sich dafür das Prokrustesbett (siehe Prokrustes). 
  • Die Vorstellung, alle Menschen sollten gleiche Chancen haben, ist etwa so abwegig wie der Wunsch, alle Menschen sollten gleich gut schwimmen, rennen oder singen können.
  • Das Streben nach Chancengleichheit führt zwangsläufig zu einer Nivellierung nach unten. Denn es ist wesentlich leichter – und populärer –, einem «besser ausgerüsteten» Menschen etwas wegzunehmen, als einem «schlechter ausgerüsteten» Menschen etwas zu geben, vor allem, wenn dies es gar nicht will.

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